Rechtsprechung
BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG §§ ... 26, 73; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4; GFK Art. 1 C Nr. 5 und 6; Richtlinie 2004/83/EG Art. 2 Buchst. c und e, Art. 4 Abs. 4, Art. 8, 11 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft; Wegfall der Umstände; Verfolgung; begründete Furcht vor Verfolgung; Schutz des Landes; Verfolgungsgefahr; Verfolgungsgrund; politische Überzeugung; Familienflüchtlingsschutz; ... - openjur.de
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft; Wegfall der Umstände; Verfolgung; begründete Furcht vor Verfolgung; Schutz des Landes; Verfolgungsgefahr; Verfolgungsgrund; politische Überzeugung; Familienflüchtlingsschutz; ...
- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 60 Abs. 1
Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft; Ermessen; Familienflüchtlingsschutz; Schutz des Landes; Verfolgung; Verfolgungsgefahr; Verfolgungsgrund; Wegfall der Umstände; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); begründete Furcht vor Verfolgung; politische Überzeugung; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, Art 1C Nr 5 FlüAbk, Art 1C Nr 6 FlüAbk, Art 2 Buchst c EGRL 83/2004
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); dauerhafter Wegfall der Umstände der Verfolgung; keine begründete Furcht vor Verfolgung aus anderen Gründen; Vorhandensein eines Schutzakteurs; neue Verfolgungsstrategien - Wolters Kluwer
Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Falle des Wegfalls der Furcht vor Verfolgung in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland; Erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 2, RL 2004/83/EG Art. 7
Widerruf, Widerrufsverfahren, Irak, Wegfall der Umstände, Änderung der Sachlage, dauerhaft, Flüchtlingsanerkennung, EuGH - rewis.io
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); dauerhafter Wegfall der Umstände der Verfolgung; keine begründete Furcht vor Verfolgung aus anderen Gründen; Vorhandensein eines Schutzakteurs; neue Verfolgungsstrategien
- ra.de
- rewis.io
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); dauerhafter Wegfall der Umstände der Verfolgung; keine begründete Furcht vor Verfolgung aus anderen Gründen; Vorhandensein eines Schutzakteurs; neue Verfolgungsstrategien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Falle des Wegfalls der Furcht vor Verfolgung in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland; Erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Anerkennung irakischer Flüchtlinge widerrufen
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 6 A 172/07
- VG Schwerin - 5 A 321/08
- VG München, 28.07.2005 - M 8 K 05.50193
- VG Schleswig, 05.08.2005 - 6 A 41/05
- VG Köln, 28.09.2005 - 18 K 4138/05
- VG Köln, 19.10.2005 - 18 K 5073/05
- VG Köln, 02.11.2005 - 18 K 5797/05
- VGH Bayern, 06.03.2006 - 13a B 05.30858
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2006 - 16 A 4045/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2006 - 16 A 4348/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 16 A 4354/05
- OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2006 - 1 LB 33/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2006 - 16 A 4598/05
- BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 79.06
- BVerwG, 26.10.2006 - 1 B 158.06
- BVerwG, 30.10.2006 - 1 B 156.06
- BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 227.06
- BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 182.06
- BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 209.06
- BVerwG, 21.02.2007 - 1 PKH 89.06
- BVerwG, 16.05.2007 - 1 PKH 25.07
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
- BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07
- BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 22.07
- BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07
- BVerwG, 01.04.2008 - 10 C 26.07
- EuGH, 25.06.2008 - C-175/08
- EuGH, 04.08.2008 - C-175/08
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08
- VG Trier, 29.10.2008 - 5 K 489/08
- BVerwG, 06.08.2009 - 10 PKH 10.09
- EuGH, 18.08.2009 - C-175/08
- EuGH, 28.08.2009 - C-175/08
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-175/08
- BVerwG, 28.10.2009 - 1 PKH 25.07
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
- BVerwG, 05.07.2010 - 10 C 4.10
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 5.10
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 6.10
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 7.10
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 9.10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2011 - 2 L 212/08
- BVerwG, 04.07.2011 - 10 PKH 6.11
- BVerwG, 12.08.2011 - 10 B 15.11
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Papierfundstellen
- BVerwGE 139, 109
- NVwZ 2011, 944
- DVBl 2011, 716
- DÖV 2011, 579
Wird zitiert von ... (112) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i.V.m Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - InfAuslR 2010, 188).Die Berufungsentscheidung verstößt aber hinsichtlich der materiellen Widerrufsvoraussetzungen gegen § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG, der seinerseits im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl EU Nr. L 304 vom 30. September 2004 S. 12; berichtigt ABl EU Nr. L 204 vom 5. August 2005 S. 24) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in seinem Grundsatzurteil vom 2. März 2010 (Rs. C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, Abdulla u.a. - InfAuslR 2010, 188) auszulegen ist (3.).
a) Die diesen Bestimmungen zu entnehmenden Vorgaben hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der im vorliegenden Verfahren eingeholten Vorabentscheidung mit Urteil vom 2. März 2010 (a.a.O.) konkretisiert.
Danach erlischt die Flüchtlingseigenschaft, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 76 1. Spiegelstrich).
In diesem Zusammenhang stellt der Gerichtshof klar, dass der in Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG angesprochene "Schutz des Landes" sich nur auf den bis dahin fehlenden Schutz vor den in der Richtlinie aufgeführten Verfolgungshandlungen bezieht (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 67).
Die Richtlinie verfolgt insoweit zwei unterschiedliche Schutzregelungen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 78 ff.).
Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG sieht ebenso wie Art. 1 Abschnitt C Ziff. 5 GFK vor, dass die Flüchtlingseigenschaft erlischt, wenn die Umstände, aufgrund derer sie zuerkannt wurde, weggefallen sind, wenn also die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht mehr vorliegen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 65).
Ändern sich die der Anerkennung zugrunde liegenden Umstände und erscheint die ursprüngliche Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG deshalb nicht mehr begründet, kann der Staatsangehörige es nicht mehr ablehnen, den Schutz seines Herkunftslands in Anspruch zu nehmen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 66).
Die Umstände, die zur Zuerkennung oder umgekehrt zum Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft führen, stehen sich mithin in symmetrischer Weise gegenüber (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 68).
Der Gerichtshof hebt aber zugleich hervor, dass für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft die Veränderung der der Flüchtlingsanerkennung zugrunde liegenden Umstände nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG erheblich und nicht nur vorübergehend sein muss, so dass die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 72).
Dafür muss feststehen, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung führten, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 73).
Dauerhaft ist die Veränderung in der Regel nur, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrunde liegende Verfolgung zu verhindern (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 70 f.).
Sind die Umstände, aufgrund derer die Anerkennung als Flüchtling erfolgte, weggefallen, ist vor der Feststellung des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft weiter zu prüfen, ob nicht andere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung haben kann (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 82).
Macht er im Widerrufsverfahren unter Berufung auf den gleichen Verfolgungsgrund wie den bei seiner Anerkennung als Flüchtling festgestellten geltend, dass nach dem Wegfall der Tatsachen, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden war, andere Tatsachen eingetreten seien, die eine Verfolgung aus dem gleichen Verfolgungsgrund befürchten ließen, ist dies normalerweise bereits bei Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG zu beachten (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 98).
In diesem Fall findet aber die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG Anwendung, wenn frühere Verfolgungshandlungen oder Bedrohungen mit Verfolgung eine Verknüpfung mit dem nunmehr geltend gemachten Verfolgungsgrund aufweisen (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 96).
Hinsichtlich anderer Verfolgungsgründe verbleibt es hingegen bei der gleichen Prüfung wie im Anerkennungsverfahren (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 83 und 88).
Sollte dem Kläger mit Blick auf sein Engagement für die "Demokratische Volkspartei" Verfolgung drohen, wäre dies daher schon im Rahmen der Prüfung nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG bei der Frage zu berücksichtigen, ob die festgestellte Veränderung der Umstände, nämlich die Beseitigung der Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins und die Etablierung einer neuen Regierung als Schutzakteur im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG hinreichend erheblich ist, um die Furcht des Klägers vor Verfolgung als nicht mehr begründet ansehen zu können (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 98 f.).
- BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07
Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (Urteil vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 53.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 31).Daraus folgt, dass es vor einer solchen Prüfung und Verneinung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen in dem seit dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Verfahren (Negativentscheidung) keiner Ermessensentscheidung bedarf (Urteil vom 25. November 2008 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl- und Asylrecht Nr. 19). - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Das Gebot der Unverzüglichkeit dient nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 VwVfG jedenfalls in den Fällen keine Anwendung findet, in denen die Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Drei-Jahres-Frist des § 73 Abs. 2a AsylVfG widerrufen wird (Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 m.w.N.). - BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Aussetzung des Verfahrens; …
Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Mit Beschluss vom 31. März 2008 - BVerwG 10 C 32.07 - hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG eingeholt.
- BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage; …
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die aktuelle Rechtslage zugrunde legen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, juris Rn. 7 m.w.N.).Denn die einzelnen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (UA S. 13 ff.) tragen den Schluss, dass auch bei Zugrundelegung des nunmehr maßgeblichen einheitlichen Prognosemaßstabs nach den unionsrechtlichen Vorgaben die Veränderung der Umstände in der Türkei nicht so erheblich und dauerhaft ist, dass die Furcht des vorverfolgten Klägers vor Verfolgung aus den gleichen Gründen nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG sowie hierzu Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 17, 19, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - InfAuslR 2010, 188).
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
Die Widerrufsvoraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408 ; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - juris Rn. 9; zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).Der Senat hat in einem Fall, in dem ein verfolgendes Regime gestürzt worden ist (Irak), bereits entschieden, dass eine Veränderung in der Regel nur dann als dauerhaft angesehen werden kann, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrunde liegende Verfolgung zu verhindern (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 17).
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
Die zuständige Behörde hat die geltend gemachte Verfolgungsgefahr bei der Frage zu prüfen, ob überhaupt eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Umstände vorliegt, aufgrund derer die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 18).Die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU findet hier erst im Rahmen der Prüfung des Merkmals "Nicht-mehr-Ablehnenkönnen der Inanspruchnahme des Schutzes des Landes der eigenen Staatsangehörigkeit bzw. des letzten gewöhnlichen Aufenthalts" Anwendung, sofern frühere Verfolgungshandlungen oder Bedrohungen mit Verfolgung eine Verknüpfung mit dem nunmehr geltend gemachten Verfolgungsgrund aufweisen, da erst diese Prüfung eine Beurteilung impliziert, die der Beurteilung eines ersten Antrages auf Anerkennung als Flüchtling entspricht (EuGH…, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. - Rn. 96 f. i.V.m. Rn. 82 f.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 18).
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 7.10
Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen m.w.N.).Insbesondere begegnet die angefochtene Entscheidung weder im Hinblick auf die Unverzüglichkeit des Widerrufs im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG noch im Hinblick auf die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 VwVfG Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 m.w.N.).
Danach ist in Fällen, in denen - wie vorliegend - die Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden ist, vor Prüfung und Verneinung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen in dem seit dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Verfahren (Negativentscheidung) keine Ermessensentscheidung erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 m.w.N.).
Danach ist - wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 im Einzelnen ausgeführt hat - die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund deren der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss.
Sollte dem Kläger mit Blick auf Verbindungen seiner Familie zur kommunistischen Partei Verfolgung drohen, wäre dies daher normalerweise schon im Rahmen der Prüfung nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG bei der Frage zu berücksichtigen, ob die festgestellte Veränderung der Umstände, nämlich die Beseitigung der Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins und die Etablierung einer neuen Regierung als Schutzakteur im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG, hinreichend erheblich ist, um die Furcht des Klägers vor Verfolgung als nicht mehr begründet ansehen zu können (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 98 f. und Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10, Leitsatz 3 und Rn. 24).
- BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11
Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist; …
Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9).Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Umstände als stabil erweist, d.h. der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (Urteile vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 14 ff. …und vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 5.10
Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen m.w.N.).Insbesondere begegnet die angefochtene Entscheidung weder im Hinblick auf die Unverzüglichkeit des Widerrufs im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG noch im Hinblick auf die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 VwVfG Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 m.w.N.).
Danach ist in Fällen, in denen - wie vorliegend - die Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden ist, vor Prüfung und Verneinung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen in dem seit dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Verfahren (Negativentscheidung) keine Ermessensentscheidung erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 m.w.N.).
Danach ist - wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tag im Parallelverfahren BVerwG 10 C 3.10 im Einzelnen ausgeführt hat - die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG zu widerrufen, wenn in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände, aufgrund deren der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG genannten Gründe hatte und als Flüchtling anerkannt worden war, weggefallen sind und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor "Verfolgung" im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG haben muss.
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12
Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung; …
Dabei muss das Verwaltungsgericht zum einen auch solche Anfechtungsgründe berücksichtigen, die der Kläger nicht geltend gemacht hat (stRspr seit Urteil vom 20. Februar 1956 - BVerwG 5 C 36.55 - NJW 1956, 804; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109, Rn. 14 a.E. im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505 Rn. 76).Nach der Rechtsprechung kann dies allerdings erst dann angenommen werden, wenn sich die verfolgungsbegründenden Umstände erheblich und dauerhaft verändert haben (Urteile vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 und vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 16 ff.; EuGH…, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505 Rn. 72 ff.).
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 10.10
Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - juris Rn. 9; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).Der Senat hat in einem Fall, in dem ein verfolgendes Regime gestürzt worden ist (Irak), bereits entschieden, dass eine Veränderung in der Regel nur dann als dauerhaft angesehen werden kann, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrunde liegende Verfolgung zu verhindern (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.2020 - A 10 S 1272/17
Weder für den Irak insgesamt noch für die Herkunftsregion des Klägers, die …
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. (Abdulla u. a.) - (juris) und des sich hieran anschließenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2011 - 10 C.10 - (BVerwGE 139, 109) hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs den Aussetzungsbeschluss mit Beschluss vom 07.06.2017 aufgehoben und das Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen A 2 S 1272/17 fortgeführt.Dies gilt auch für Fälle, in denen die zugrunde liegenden Schutzanträge - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Richtlinie(n) gestellt worden sind (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 24.02.2011 - 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 = juris Rn. 9 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C 175/08 u. a. - juris).
Hierbei kommt es nicht darauf an, inwieweit die heutige irakische Polizei und Justiz imstande ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und eine wirkungsvolle Strafverfolgung zu betreiben, sondern darauf, ob ein Akteur ausreichend Schutz bezogen auf die jeweilige der Anerkennung zugrundeliegenden Verfolgung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2011 a. a. O.).
Der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung setzt neben dem Wegfall der der Anerkennung zugrundeliegenden Verfolgungsgefahr weiter voraus, dass der Betreffende auch nicht wegen anderer Umstände begründete Furcht vor Verfolgung hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2011 a. a. O. Rn. 21), er mithin einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG hätte.
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 6.10
Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge
- BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 9.10
Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge
- BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10
Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der …
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11
Keine Gruppenverfolgung von Irakern turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19
Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als …
- BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 9 A 1413/06
Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 1538/06
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und …
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …
- BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 27.10
Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen …
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19
Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen …
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30074
Widerruf der Zuerkennung eines Abschiebungsverbots nach dem 31. Dezember 2008
- VG Aachen, 25.06.2012 - 4 K 1256/07
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf …
- VG Aachen, 25.06.2012 - 4 K 642/08
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 670/08
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 9 A 4045/05
- VG Düsseldorf, 29.12.2014 - 7 K 4419/14
Widerruf des Flüchtlingsstatus eines kosovarischen Staatsangehörigen aufgrund …
- VG Köln, 14.09.2012 - 18 K 4555/10
Irak Stadt Kirkuk Widerruf Änderung der Umstände Gefahr für die Sicherheit …
- VG Minden, 13.10.2021 - 8 K 2974/19
Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft für Jesiden wegen Rückreise und Wegfall …
- VGH Bayern, 19.07.2018 - 20 B 18.30800
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Sunniten turkmenischer …
- OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte …
- VG Würzburg, 17.03.2021 - W 1 K 21.30029
Erfolgreiche Klage gegen den Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
- VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203
Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des …
- VG Bremen, 31.10.2014 - 2 K 1086/08
- OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 34/10
Einzelfall des Widerrufs einer Asylanerkennung; Türkei
- VG Stuttgart, 10.02.2022 - A 11 K 8038/19
Abschiebung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- VG Köln, 09.04.2018 - 20 K 7230/17
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
Togo; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Änderung der Sachlage; Prognosemaßstab; …
- VGH Bayern, 05.11.2013 - 13a B 12.30342
Asylrecht Irak; Widerruf der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; erhebliche …
- VG Trier, 19.09.2019 - 10 K 1397/18
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bei Tadschiken aus Afghanistan; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14
Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des …
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11
Flüchtlingsanerkennung durch rechtskräftiges Feststellungsurteil; neuerliche …
- VGH Bayern, 28.06.2011 - 20 B 11.30023
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 13a B 11.30288
Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak; Drohen individueller Gefahren bei …
- BVerwG, 12.08.2011 - 10 B 15.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
- VGH Bayern, 28.06.2011 - 20 B 11.30020
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VG Regensburg, 23.07.2021 - RO 16 K 20.31925
Afghanistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Volljährigkeit; Inländische …
- VG Stuttgart, 11.03.2021 - A 4 K 2983/19
Keine Gruppenverfolgung von tamilischen Volkszugehörigen in Sri Lanka; gute …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13
Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
- VGH Bayern, 15.08.2011 - 20 B 11.30217
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 B 10.30312
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VG Regensburg, 22.04.2021 - RN 16 K 20.31114
Afghanistan: Widerruf nach Volljährigkeit rechtmäßig; Verweis auf inländische …
- VG Trier, 25.09.2019 - 10 K 1397/18
Afghanistan, Alternative, Asyl, Asylrecht, Flucht, Fluchtalternative, Flüchtling, …
- VG Hamburg, 23.05.2013 - 10 A 398/11
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis wegen der Begehung schwerer Straftaten; …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 B 10.30315
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten bzw. …
- VGH Bayern, 15.08.2011 - 20 B 11.30219
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VGH Bayern, 28.06.2011 - 20 B 11.30018
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten; …
- VGH Bayern, 06.05.2011 - 20 ZB 11.30036
Irak; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Feststellung von Abschiebungsverboten; …
- VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
Mazedonien: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Regierungswechsel; Keine …
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
- VG Düsseldorf, 19.08.2011 - 13 K 1193/10
Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Sierra Leone, CDF, …
- VG Greifswald, 07.11.2022 - 4 A 1536/20
Armenien: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Sachlagenänderung aufgrund …
- VG Trier, 15.07.2022 - 11 K 840/22
Armenien: keine Verfolgung von Oppositionellen
- VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
Asylrecht: Widerruf der Feststellung von Abschiebungsverboten (Libanon)
- VG Augsburg, 01.08.2011 - Au 7 K 10.30148
Asyl
- BVerwG, 31.08.2011 - 10 B 18.11
Divergenzrüge; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2015 - A 9 S 314/12
Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Beteiligung an Zuwiderhandlungen …
- BVerwG, 12.08.2011 - 10 B 16.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
- BVerwG, 31.08.2011 - 10 B 19.11
Divergenzrüge; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; …
- BVerwG, 12.08.2011 - 10 B 17.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
- VGH Hessen, 13.12.2011 - 5 A 1226/11
Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft; keine Gruppenverfolgung von Tamilen in Sri …
- VG Köln, 02.12.2021 - 20 K 482/20
- VG Oldenburg, 23.09.2021 - 15 A 3321/20
Irak: Rechtmäßiger Widerruf wegen Rückreise sowie Wegfall der Voraussetzungen für …
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 9.11
- VGH Bayern, 02.02.2012 - 13a B 11.30412
Asylrecht Irak; Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; keine …
- VG München, 03.03.2011 - M 24 K 09.50456
Zum Erfordernis, dass im Falle des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung bei …
- VG Köln, 16.05.2022 - 20 K 3861/20
- VG Darmstadt, 22.03.2012 - 3 K 1855/10
- VG Ansbach, 28.12.2011 - AN 15 K 11.30466
Widerruf von Asylanerkennung und Flüchtlingszuerkennung bei einem liberianischen …
- VG Köln, 20.07.2023 - 19 K 1134/19
Sri Lanka: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Änderung der politischen …
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 21 B 12.30283
Widerruf; geänderte Verhältnisse
- BVerwG, 07.06.2011 - 10 B 14.11
- VG Minden, 21.03.2014 - 1 K 1766/11
Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Drittstaatsangehörigen …
- VG Würzburg, 26.09.2013 - W 5 K 12.30315
Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; exilpolitische Aktivitäten; …
- VGH Bayern, 29.09.2011 - 13a ZB 11.30047
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Sunniten
- VGH Bayern, 30.06.2011 - 20 B 11.30022
Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Erlöschen der Flüchtlingsanerkennung; …
- VG München, 10.03.2011 - M 22 K 10.30078
Herkunftsland:Afghanistan
- VG München, 21.01.2022 - M 13 K 21.30871
Klage gegen den Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen …
- VG Würzburg, 23.10.2013 - W 5 K 12.30323
- VG Düsseldorf, 03.07.2013 - 18 K 5851/12
Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Asylanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, Sri …
- VG Hamburg, 14.03.2013 - 15 A 9/11
- VGH Bayern, 03.04.2012 - 21 B 11.30100
D.R. Kongo; Widerruf
- VG München, 05.12.2011 - M 4 K 10.30292
Asylrecht Irak; sunnitischer Kurde aus ...; Widerruf der Asylanerkennung; …
- VG München, 05.12.2011 - M 4 K 10.30423
Asylrecht Irak; sunnitischer Turkmene aus Kirkuk; Widerruf der Feststellung der …
- VGH Bayern, 10.08.2011 - 9 ZB 11.30273
Asylrecht (Togo); grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; Divergenz
- VG Trier, 19.05.2022 - 8 K 568/22
Mauretanien: Rechtmäßiger Widerruf bei Wegfall der Gefahr einer Verfolgung nach …
- VG Würzburg, 15.01.2021 - W 9 K 20.31105
Irak: Widerruf rechtmäßig; Wegfall der begründeten Verfolgungsfurcht bei längerem …
- VG München, 28.09.2015 - M 4 K 13.30217
Widerruf der Asylberechtigung und Flüchtlingsanerkennung
- VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 5 K 8596/13
- VG Hamburg, 20.02.2014 - 15 A 222/09
- VG Düsseldorf, 26.09.2012 - 27 K 7338/10
Widerruf Asyl Kosovo Albaner Frist Ermessen Familienasyl
- VG Saarlouis, 31.05.2011 - 2 K 2032/09
Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung betr. das Herkunftsland Rumänien …
- VG München, 09.11.2021 - M 32 K 20.31940
Nigeria: Keine Voraussetzungen für Widerruf oder Rücknahme der zuerkannten …
- VG Trier, 16.09.2021 - 5 K 110/21
Somalia: Widerruf bei Volljährigkeit; inländische Fluchtalternative steht nun zur …
- VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
Kosovo: Widerruf der Anerkennung bei Sachlagenänderung nach 27 Jahren
- VG Berlin, 11.07.2018 - 25 K 4.17
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2014 - 16a K 4687/12
- VG Bayreuth, 07.06.2011 - B 3 K 11.30072
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Folgen des Ablaufs der Prüfungsfrist des § …
- VGH Bayern, 03.05.2011 - 20 ZB 11.30049
Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Widerruf
- VG Düsseldorf, 10.07.2014 - 18 K 304/14
Sicherheitslage für tamilische Volkszugehörige in Sri Lanka
- VG Bayreuth, 10.03.2023 - B 8 K 21.30521
Klage gegen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft (Afghanistan)
- VG Düsseldorf, 10.07.2014 - 18 K 365/14